Grundsätzlich gilt: Erkrankte Kinder bleiben zuhause – aus Rücksicht auf andere Kinder und auf Lehrkräfte
- Über Allergien, Unverträglichkeiten oder andere gesundheitliche Probleme muss die Klassenlehrkraft informiert werden.
- Erkrankte Kinder müssen bis 8.00 Uhr per Email oder telefonisch unter Angabe der Gründe entschuldigt werden.
- Ansteckende Krankheiten sind durch die Schule ans Gesundheitsamt zu melden, dazu zählen:
Magen-Darm-Erkrankungen, z. B. Cholera, EHEC, Gastroenteritis, Typhus – Atemwegserkrankungen, z. B. Diphtherie, Keuchhusten – Erkrankungen mit Hirn- und/oder Rückenmarksbefall, z. B. Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündgung), Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (Prionenerkrankung ähnlich BSE bei Tieren) – andere ansteckende Krankheiten, z. B. Krätze (Skabies), Flechte, Mumps, Masern, Röteln, Pest, Kinderlähmung, Tuberkulose, Tollwut, Windpocken, Läusebefall, Zytomegalie, Hepatitis A, E.
- Auch wenn eine der genannten ansteckenden Erkrankungen in der Familie des Kindes auftritt, darf das Schulkind nicht in die Schule kommen.
- Für den Nachmittagsunterricht muss Ihr Kind ebenfalls entschuldigt werden (Email oder Anrufbeantworter).
- Eine schriftliche Entschuldigung muss nachgereicht werden.
- Ein ärztliches Attest ist erforderlich, wenn das Kind länger als 10 Tage krank ist oder für längere Zeit z.B. nicht am Sportunterricht teilnehmen kann.
- Erkrankt das Kind während des Schulvormittags, werden die Eltern angerufen. Das Kind darf nicht alleine nach Hause gehen, sondern muss abgeholt werden.
- Kinder, die bereits krank in die Schule kommen, müssen auch abgeholt werden, um unnötige Ansteckungen der anderen Kinder und der Lehrkräfte zu vermeiden.
- Ihr Kind darf nach einer Erkrankung die Schule erst wieder besuchen, wenn es mindestens 24 Stunden fieberfrei und beschwerdefrei ist.
- Geplante Arztbesuche müssen in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen. Für einen Arztbesuch während der Unterrichtszeit muss rechtzeitig vorher schriftlich eine Unterrichtsbefreiung beantragt werden.